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6. Ausschlusskatalog
Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind:
- Vorhaben außerhalb des Stadtgebietes von Köln
- in erster Linie kommerziell orientierte Einrichtungen oder Veranstaltungen
- laufende Kosten kultureller Einrichtungen oder Initiativen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
- Projekte, deren Veröffentlichung oder erste Veranstaltung schon begonnen hat oder Projekte, die bereits abgeschlossen sind
- dauerhafte oder institutionelle Förderung
- wissenschaftliche Publikationen, Symposien und Workshops
- CD Produktionen, sofern sie nicht der Dokumentation eines vorausgegangenen Projektes dienen
- Preise, Wettbewerbe, Stipendien, Benefizveranstaltungen und Jubiläen anderer Träger
- Projekte der Bildenden Kunst
- Projekte, deren Schwerpunkt das Theater ist
- Filmproduktionen und Filmpräsentationen
- Vorhaben, die sich in erster Linie an eine geschlossene Gruppe richten (z.B. schulinterne Projekte)
- Bau- und Denkmalpflegemaßnahmen
- Pflichtaufgaben juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- Maßnahmen der Stiftungsträgerin, Projekte der SK Stiftung Kultur, Projekte, an denen die SK Stiftung Kultur als Kooperationspartner beteiligt ist
- Ankäufe
- Gastspiele
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