6. Ausschlusskatalog

Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind:

  • Vorhaben außerhalb des Stadtgebietes von  Köln
  • in erster Linie kommerziell orientierte Einrichtungen oder Veranstaltungen
  • laufende Kosten kultureller Einrichtungen oder Initiativen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
  • Projekte, deren Veröffentlichung oder erste Veranstaltung schon begonnen hat oder Projekte, die bereits abgeschlossen sind
  • dauerhafte oder institutionelle Förderung
  • wissenschaftliche Publikationen, Symposien und Workshops
  • CD Produktionen, sofern sie nicht der Dokumentation eines vorausgegangenen Projektes dienen
  • Preise, Wettbewerbe, Stipendien, Benefizveranstaltungen und Jubiläen anderer Träger
  • Projekte der Bildenden Kunst
  • Projekte, deren Schwerpunkt das Theater ist
  • Filmproduktionen und Filmpräsentationen
  • Vorhaben, die sich in erster Linie an eine geschlossene Gruppe richten (z.B. schulinterne Projekte)
  • Bau- und Denkmalpflegemaßnahmen
  • Pflichtaufgaben juristischer Personen des öffentlichen Rechts
  • Maßnahmen der Stiftungsträgerin, Projekte der SK Stiftung Kultur, Projekte, an denen die SK Stiftung Kultur als Kooperationspartner beteiligt ist
  • Ankäufe
  • Gastspiele







Die Fördergrundsätze zum Download (PDF)


Impressum