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9. Durchführung der Förderung
Die Sparkasse KölnBonn erbringt ihre Förderung durch die Gewährung von Finanzmitteln für das gesamte Programm. Die alleinige Verantwortung für die Vergabeentscheidung sowie die wirtschaftliche und organisatorische Abwicklung trägt die SK Stiftung Kultur. Diese beruft das Auswahlgremium ein, das die Entscheidung durch den Vorstand der SK Stiftung Kultur vorbereitet. Das Gremium kann die Empfehlung zur Förderung eines Projektes unter bestimmte Bedingungen stellen, z. B. die nachgewiesene Bereitschaft weiterer Träger zur Übernahme eines Anteils der Finanzierung.
Die Verwendung der aus dem Förderprogramm gewährten Mittel wird von der SK Stiftung Kultur überprüft. Die Stiftung zahlt die Förderbeträge nur nach Unterzeichnung eines von ihr vorgegebenen Fördervertrags, dessen Bestimmungen streng beachtet werden müssen. Der jeweilige Fördervertrag bestimmt auch, in welcher Form die Verwendung der Mittel gegenüber der Stiftung nachgewiesen werden muss (Verwendungsnachweis). Missachtet der Geförderte die Regelungen des Fördervertrages, kann die SK Stiftung Kultur die gewährten Mittel ganz oder teilweise zurückfordern.
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