5. Form der Anträge

Antragsadresse ist:

    SK Stiftung Kultur
    Förderprogramm der Sparkasse KölnBonn
    Im Mediapark 7
    50670 Köln

Für die Förderanträge stellt die SK Stiftung Kultur ein Formular bereit. Diese sind für die Antragsteller zu verwenden und in Maschinenschrift in Deutsch auszufüllen und per Post an die o.g. Adresse zu schicken.

Förderanträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie

  • den Antragsteller eindeutig bezeichnen und einen ständig erreichbaren Ansprechpartner nennen,
  • eine klar umrissene, vollständige Projektbeschreibung von mindestens einer, maximal zwei Seiten DIN-A4 enthalten und
  • einen nach Einnahmen und Ausgaben gegliederten, sachlich zutreffenden und vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan des Projektes umfassen, aus dem sich die bisher zur Verfügung stehenden Eigenmittel, zugesagte oder in Aussicht gestellte Drittmittel sowie die beantragten Fördersummen ergeben.

Förderanträge sollten außerdem Materialien enthalten, mit denen sich Charakter und Bedeutung des Projektes aussagekräftig und übersichtlich verdeutlichen lassen (z.B. zusätzlich erläuternde Texte, Abbildungen, Bild- und Tonmedien). Antragsteller sollten leicht präsentierbare Materialien verwenden, um der Stiftung die Bearbeitung der Förderanträge zu erleichtern. Die SK Stiftung Kultur kann abgelehnte Förderanträge und Materialien aus Kostengründen leider nicht zurücksenden. Eingereichte Materialien können jedoch vier Wochen nach Ablehnungsbescheid und nach Terminvereinbarung abgeholt werden.





Die Fördergrundsätze zum Download (PDF)


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