8. Antragsfristen und Auswahlverfahren

Förderanträge können bis zum 28.2. eines Jahres für Projekte des laufenden Jahres ausschließlich per Post eingereicht werden.

Zu jeder Fördersparte wird aus den eingereichten Projektanträgen eine Vorauswahl getroffen. Diese Vorauswahl wird von einem Experten-Kreis getroffen, bestehend aus dem jeweiligen Fach-Vertreter / der jeweilige Fach-Vertreterin der SK Stiftung Kultur und dem Vertreter / der Vertreterin der entsprechenden Partner-Institution bzw. Partner–Institutionen. Auf dieser 1. Stufe des Auswahlverfahrens werden förderungswürdige Projekte aus den eingereichten Förderanträgen ausgewählt, die den Kriterien des Förderprogramms entsprechen.

In einer 2. Stufe werden die Bewerber, deren Projekte in die Vorauswahl gelangt sind,  eingeladen, ihre Projekte dem Auswahlgremium des Förderprogramms persönlich in Form einer kurzen Präsentation vorzustellen. Form und Zeitrahmen der Präsentation wird mit den Vertretern des Experten-Kreises abgesprochen. Das Auswahlgremium berät fachübergreifend gemeinsam mit Vertretern der Expertenkreise.

Der Vorstand der SK Stiftung Kultur beschließt die Förderung aufgrund der Empfehlungen des Auswahlgremiums, das einmal im Jahr zusammentrifft. Förderanträge, die nicht fristgerecht eingehen, werden nicht berücksichtigt. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum bei der Stiftung. Das Förderprogramm unterstützt nur Projekte, deren Durchführung noch nicht begonnen hat. Führt das Versäumnis der Eingangsfrist dazu, dass sich das Gremium erst nach Beginn der Durchführung mit dem Antrag befassen können, ist die Förderung bereits deshalb ausgeschlossen.






Die Fördergrundsätze zum Download (PDF)


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