10. Antragsprüfung

Die Stiftung übermittelt jedem Antragsteller / jeder Antragstellerin unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Es wird um Verständnis gebeten, dass die SK Stiftung Kultur aus arbeitsökonomischen Gründen in der Regel nicht von sich aus Kontakt mit den Antragstellern / Antragsstellerinnen aufnimmt, um Unklarheiten oder Unvollständigkeiten des Förderantrages zu beseitigen. Unmittelbar nach der Entscheidung über die Förderung durch den Vorstand der SK Stiftung Kultur wird den Antragstellern / Antragstellerinnen die Entscheidung schriftlich per E-Mail mitgeteilt.






Die Fördergrundsätze zum Download (PDF)


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