8. Antragsprüfung

Die Stiftung übermittelt jedem Antragsteller unverzüglich eine Eingangsbestätigung. Dies kann auch per E-Mail geschehen. Es wird um Verständnis gebeten, dass die SK Stiftung Kultur aus arbeitsökonomischen Gründen in der Regel nicht von sich aus Kontakt mit den Antragstellern aufnimmt, um Unklarheiten oder Unvollständigkeiten des Förderantrages zu beseitigen. Unmittelbar nach der Entscheidung über die Förderung durch den Vorstand der SK Stiftung Kultur wird den Antragstellern die Entscheidung schriftlich mitgeteilt.






Die Fördergrundsätze zum Download (PDF)


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