Vom Wert der Presseausschnittsammlung
Tagung zum Wandel im Umgang mit journalistischen Quellen – rechtliche Hürden begrenzen die Nutzungsmöglichkeiten
[Köln, 23.02.2023] Unter der Federführung des Instituts für moderne Kunst Nürnberg und des Deutschen Tanzarchivs Köln, das zugleich der Gastgeber war, fand mit ca. 30 Teilnehmer*innen kürzlich die Jahrestagung 2023 des Netzwerkes Pressedokumentation statt. Für das Deutsche Tanzarchiv Köln, das diesem seit dem vergangenen Jahr angehört, stellen Presseartikel einen wichtigen Bestandteil des Wissens über Tanz dar, sagte der stellvertretende Leiter Thomas Thorausch bei der Begrüßung. Der Tänzer und Choreograph Kurt Peters, der die Sammlung des heutigen Deutschen Tanzarchivs Köln 1948 als Privatarchiv begründet hatte und Herausgeber der Zeitschrift „Das Tanzarchiv“ war, habe diesen dokumentarischen Wert damals bereits erkannt, so Thorausch.
Den Blick auf Presseausschnittsammlungen aus der wissenschaftlichen Perspektive richtete Prof. Dr. Jörg Requate von der Universität Kassel in seinem Eröffnungsvortrag. Dabei ging es insbesondere um den Wandel im Umgang mit Presserzeugnissen als historische Quelle. So habe man sich in der Geschichtswissenschaft früher ausschließlich auf die Auswertung der wichtigen politischen Zeitungen beschränkt. Heutzutage würden möglichst alle Medien ausgewertet, bei den Printmedien seien dies insbesondere auch Zeitschriften und die sogenannte „Boulevardpresse“, so der Historiker.
Die Digitalisierung biete heutzutage die Möglichkeit, im Internet auf das Gesamtarchiv einzelner Zeitungs- und Zeitschriftentitel zuzugreifen. Die traditionelle Presseausschnittsammlung zu einem bestimmten Thema habe zwar den Vorteil, „dass man das Gesuchte gleichsam auf dem Silbertablett serviert bekommt“: Der Nachteil wäre aber, dass man von den Suchkriterien und der Qualität des ausgewerteten Materials abhängig sei, so Requate: Die Betrachtung kompletter Ausgaben und Jahrgänge unterschiedlicher Printmedien einer bestimmten Epoche erlaube es, im Hinblick auf ein bestimmtes Thema neben dem „worüber und wie geschrieben wird“, Erkenntnisse insbesondere darüber zu gewinnen, „worüber eben nicht geschrieben wird“.
Ein weiterer Aspekt der archivfachlichen Tagung waren die durch das Urheber- und Verwertungsrecht gegebenen Nutzungsbeschränkungen von neueren Presseartikeln insbesondere im Hinblick auf die Online-Stellung und externe Nutzung. Nach der aktuellen Rechtslage werden gedruckte Presseerzeugnisse in Deutschland erst nach fünfzig Jahren gemeinfrei. Dies bedingt für die Institutionen eine gewisse Rechtsunsicherheit, inwieweit es ihnen erlaubt ist, ihren Nutzer*innen diese Quellen zugänglich zu machen oder zu übermitteln. Im Austausch mit Zeitungsverlagen, Verwertungsgesellschaften und anderen Rechteinhabern und Zusammenarbeit mit Bibliotheks- und Archivverbänden will das Netzwerk Pressedokumentation hierzu Lösungsansätze erarbeiten.