Bewerbungsinformationen für die Kölner Tanz- und Theaterpreise

Die Kölner Tanz- und Theaterpreise zeichnen jedes Jahr die besten Inszenierungen der nicht-städtischen, professionellen Kölner Theater- und Tanzszene aus. Eine unabhängige Fachjury nominiert halbjährlich diejenigen Produktionen aus der freien Kölner Tanz- und Theaterszene. Der jeweilige Sieger bleibt geheim bis zur Preisverleihung, die immer am ersten Montag im Dezember stattfindet. 

Wer kann sich bewerben?

  • Theater mit einem festen Spielbetrieb/Theaterhaus, die ihr Stück mindestens fünf Mal vor Kölner Publikum zeigen.
  • Gruppen ohne eigene Spielstätte, die gewährleisten, ihre Produktion mindestens drei Mal (beim Tanztheater ebenfalls mindestens drei Mal) im Laufe eines Kalenderjahres vor Kölner Publikum zu spielen.
  • Teilnehmen können nur professionelle Ensembles und Choreographen, die ihren „Arbeitsmittelpunkt“ in Köln haben. Produktionen von professionellen Theatermachern und Choreographen, deren künstlerisches Konzept das Spiel oder den Tanz von Laiendarstellern beinhaltet, können ebenfalls teilnehmen.
  • Koproduktionen, mit den Bühnen der Stadt Köln, mit auswärtigen Theatern oder Landestheatern, können am Wettbewerb beteiligt sein, wenn der Produktionsort im wesentlichen Köln oder die Produktion mit wesentlicher Kölner Beteiligung entstanden ist und die Kosten für die Produktion nicht alleine von dem städtischen oder staatlichen Kooperationspartner getragen werden.

Im Falle einer Nominierung stellen die Theater bzw. Produktionsverantwortlichen der SK Stiftung Kultur bis spätestens eine Woche nach schriftlicher Benachrichtigung Produktionsfotos kostenfrei zur Verfügung. Diese werden bei der Preisverleihung für das Screening genutzt. Die urheberrechtliche Freigabe des Bildmaterials für diesen Verwendungszweck liegt im Verantwortungsbereich der Theater bzw. Produktionsverantwortlichen. 

Welche Produktionen werden berücksichtigt?

Grundsätzlich muss es sich um eine Premiere handeln und nicht um die Wiederaufnahme einer bereits gespielten Produktion, auch wenn diese bereits länger zurückliegt und verändert wurde.

  • Kölner Theaterpreis: Schauspiel (mindestens fünf Aufführungen bei einem festen Spielbetrieb/Theaterhaus, mindestens drei Aufführungen ohne eigene Spielstätte)
  • Kinder- und Jugendtheaterpreis: Schauspiel, Musik- und Tanztheater für Kinder und Jugendliche, Puppentheater (mindestens fünf Aufführungen, bei Schwerpunkt Tanz mindestens drei Aufführungen)
  • Kölner Tanztheaterpreis: Bühnentanz und Performances: choreographierter Tanz muss eindeutiger Schwerpunkt der Produktion sein und nicht gleichwertiges Element von mehreren, z.B. Sprechpartien, Multimedia usw. (mindestens drei Aufführungen)
  • Spartenübergreifende Produktionen: Die Produzenten werden gebeten selber vorzuschlagen, in welcher Kategorie ihre Produktion Berücksichtigung finden soll (Anzahl der Aufführungen richtet sich nach der Sparte). 

Sollten die Juroren trotz Erfüllung dieser Kriterien nicht zu einer Sichtung vor der 1. Jurysitzung kommen und es weitere Spieltermine vor der 2. Jurysitzung geben, so wird das Stück nachgesichtet. 

Welche Produktionen werden nicht berücksichtigt?

  • Nicht preisrelevant sind "Laientheater", "semi-professionelle" Produktionen, szenische Lesungen, Kabarett, Chanson- und Liederabende, Semesterarbeiten der Kölner Schauspielschulen.
  • Abendfüllende Abschlussaufführungen von Schauspielschulen oder der Hochschule für Musik und Tanz Köln können von der Jury nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mindestens fünf Mal (bei HfMT mindestens drei Mal) vor Publikum in einem der Theater oder Spielstätte mit regelmäßigem Vorstellungsbetrieb stattfinden. Nur unter dieser Voraussetzung werden sie auf die für die Jury relevante Premierenliste gesetzt. Die Entscheidung, eine Schulabschlussaufführung zu berücksichtigen oder nicht, liegt im Ermessen der Jury.
  • Beim Kindertheater werden Produktionen, die dem sogenannten Krabbeltheater zuzuordnen sind, nicht berücksichtigt. Hierunter verstehen wir Aufführungen die sich an Kleinkinder bis zu 3 Jahren richten und folglich in ihrer Machart nicht mit den für Kindertheater üblichen Kriterien wie etwa Text und Dramaturgie bewertet werden können. 

Mitteilung der Premieren

Um eine Berücksichtigung im Wettbewerb zu gewährleisten, bitten wir die Theater und Gruppen, uns bis spätestens zum 15. eines Monats schriftlich ihre Premieren des Folgemonats per Email oder Post mitzuteilen.

E-Mail: theaterpreise@sk-kultur.de
SK Stiftung Kultur, Kölner Tanz- und Theaterpreise, Im Mediapark 7, 50670 Köln.

Die letzte Einreichung eines Premierentermines muss spätestens drei Wochen vor einer Jurysitzung erfolgen. Später eingehende Meldungen können nicht in die Premierenliste des laufenden Halbjahres einfließen, können aber bei weiteren Spielterminen im folgendem Halbjahr berücksichtigt werden.

 

Nominierung

Die Jury nominiert zweimal im Jahr die ihrer Meinung nach hochwertigsten Produktionen in der jeweiligen Preiskategorie für die Kölner Tanz- und Theaterpreise. Seit 2009 ist der Kölner Darstellerpreis für eine herausragende künstlerische Leistung innerhalb der freien Kölner Szene hinzugekommen. Die Jury nominiert den besten Darsteller oder die beste Darstellerin in einer Tanz- oder Theaterproduktion. 

 

Entscheidungsfreiheit der Jury

Die Jury ist frei in ihrer Entscheidung. Ihre Entscheidungen, aus welchen Gründen auch immer, sind nicht anfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nominierung bzw. den Gewinn der Kölner Tanz- und Theaterpreise. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!