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Die Kölner Tanz- und Theaterpreise zeichnen alljährlich die besten Inszenierungen der nicht-städtischen, professionellen Kölner Theater- und Tanzszene aus. Eine unabhängige Fachjury nominiert halbjährlich diejenigen Produktionen aus der sogenannten freien Kölner Tanz- und Theaterszene, die ins Rennen um die Kölner Tanz- und Theaterpreise geschickt werden. Ausgenommen sind alle Produktionen der Bühnen der Stadt Köln, es sei denn, die städtische Bühne fungiert als Spielort oder als Koproduzent für eine freie Gruppe. Der jeweilige Sieger bleibt geheim bis zur Preisverleihung, die in der Regel immer am ersten Montag im Dezember stattfindet.
1. Wer kann sich bewerben?
Teilnehmen können nur professionelle Ensembles und Choreographen, die ihren „Arbeitsmittelpunkt“ in Köln haben. Produktionen von professionellen Theatermachern und Choreographen, deren künstlerisches Konzept das Spiel oder den Tanz von Laiendarstellern beinhaltet, können ebenfalls teilnehmen. Koproduktionen, auch mit auswärtigen Theatern oder Landestheatern, können am Wettbewerb beteiligt sein, wenn der Produktionsort im wesentlichen Köln ist und die Kosten für das Ensemble nicht von einem städtischen oder staatlichen Theater getragen werden. Im Falle einer Nominierung stellen die Theater bzw. Produktionsverantwortlichen der SK Stiftung Kultur bis spätestens eine Woche nach schriftlicher Benachrichtigung, Produktionsfotos kostenfrei zur Verfügung. Diese werden bei der Preisverleihung für das Screening genutzt. Die urheberrechtliche Freigabe des Bildmaterials für diesen Verwendungszweck liegt im Verantwortungsbereich der Theater.
2. Welche Produktionen werden berücksichtigt? Grundsätzlich muss es sich um eine Premiere handeln und nicht um die Wiederaufnahme einer bereits gespielten Produktion, auch wenn diese bereits länger zurückliegt und verändert wurde.
3. Welche Produktionen werden nicht berücksichtigt? Nicht preisrelevant sind "Laientheater", "semi-professionelle" Produktionen, szenische Lesungen, Kabarett, Chanson- und Liederabende, Semesterarbeiten der Kölner Schauspielschulen. Abschlussaufführungen von Schauspielschulen können von der Jury dann berücksichtigt werden, wenn sie (mindestens) fünf Mal vor Publikum in einem der Theater mit regelmäßigem Vorstellungsbetrieb stattfinden. Nur unter dieser Voraussetzung werden sie auf die für die Jury relevante Premierenliste gesetzt. Die Entscheidung, eine Schulabschlussaufführung zu berücksichtigen oder nicht, liegt im Ermessen der Jury.
4. Mitteilung der Premieren Um eine Berücksichtigung im Wettbewerb zu gewährleisten, bitten wir die Theater und Gruppen, uns bis spätestens zum 15. eines Monats schriftlich ihre Premieren des Folgemonats mitzuteilen:
5. Nominierung Die Jury nominiert zweimal im Jahr die ihrer Meinung nach hochwertigsten Produktionen in der jeweiligen Preiskategorie für die Kölner Tanz- und Theaterpreise. Seit 2009 ist der Kölner Darstellerpreis für eine herausragende künstlerische Leistung innerhalb der freien Kölner Szene hinzugekommen. Die Jury nominiert den besten Darsteller oder die beste Darstellerin in einer Tanz- oder Theaterproduktion. Es gibt keine Mindest- oder Höchstzahl von nominierten Produktionen pro Halbjahr.
6. Entscheidungsfreiheit der Jury Die Jury ist frei in ihrer Entscheidung. Ihre Entscheidungen, aus welchen Gründen auch immer, sind nicht anfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nominierung bzw. den Gewinn der Kölner Tanz- und Theaterpreise. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
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